Basisqualifizierung für ambulante Alltagsbegleiter/innen nach §45a SGB XI
Mit diesem Seminar erfüllen Absolvent/innen die Voraussetzungen, um im Sinne der „AnFöVO“ Betreuungs- und Entlastungsangebote nach § 45a Abs. 3 SGB XI erbringen zu können.
Dienstleistungserbringende, die die selbst in diesem Sinne tätig werden wollen, müssen sich nach Landesrecht NRW („AnFöVO“) anerkennen lassen und Mitarbeitende entsprechend schulen.
Dieses Seminar wurde speziell für Alltagsbegleitende konzipiert, die Betreuungs- und Entlastungsangebote nach der „AnFöVO“ erbringen wollen.
Mehr Informationen zu abrechenbaren Unterstützungsangeboten erfahren Sie über folgende Homepage:
www.alter-pflege-demenz-nrw.de